Vakante Büroflächen mit direkter ÖPNV Anbindung - Teilbar ab ca. 653 m²
Wangen, Stuttgart, Deutschland
Größe
Teilbar ab
Preis
Nebenkosten
3.952 m²
653 m²
11,50 €/m²
3,50 €/m²
Objekt-ID
219
Provision
Provisionsfrei
Objektbeschreibung
Bei diesem ansprechenden vakanten Bürokomplex im Stuttgarter Stadtteil Wangen, können verschiedene Bürogrößen angemietet werden. Ebenfalls kann der gesamte Komplex oder nur ein Teil davon angemietet werden. Sprechen Sie uns also gerne auf die exakten Größen drauf an.
In Absprache mit den Vermietern können gerne noch Anpassungen in den jeweiligen Flächen vorgenommen werden, sodass die Büroflächen Ihren Vorstellungen entsprechen.
In der Hauseigenen Tiefgarage sowie im Außenbereich am Gebäude können ausreichend Stellplätze angemietet werden.
Nachfolgend die Mietpreis Aufstellung:
11,50 €/m² - Büroflächen
6,00 €/m² - Lager-/ Archivfläche im UG (ca. 166 m²)
3,50 €/m² - Nebenkostenvorauszahlung
70 €/Stk. - Stellplatz TG
60 €/Stk. - Stellplatz im Außenbereich
Lage des Objekts
Das Bürohaus befindet sich im Stuttgarter Osten im Stadtteil Wangen und besteht aus zwei 5- bzw. 6-geschossigen Gebäuden in konventioneller Bauweise mit einer großflächig verglasten 2- geschossigen Rotunde (Rundbau) als Bindeglied. Zudem verfügt das Objekt über eine eigene Tiefgarage mit 67 PKW-Stellplätzen sowie 8 Außenstellplätzen.
Jetzt unverbindlich ein Exposé oder eine Besichtigung Anfragen

+ Deckenhöhe ca. 3 m
+ Dachterrasse
+ Glasfaser
+ außenliegender Sonnenschutz
+ Teppichbodenbelag
+ Sanitäranlagen
+ Teeküchen je Etage
+ Rasterdecke mit integrierter Beleuchtung
+ Serverraum je Etage
+ Behindertentoilette wird nachgerüstet
+ Fenster mit Dreh-Kipp Flügel
+ E-Ladestationen im Innenhof
+ Hauseigene Tiefgarage
und vieles mehr ...
Ausstattungsmerkmale zum Objekts
Sonstiges
Die genannten Preise verstehen sich jeweils zzgl. 19 % MwSt.
Sämtliche Angaben basieren auf den Daten, die uns vom Vermieter genannt wurden, daher können wir keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Dieses Angebot ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln, jede Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist unzulässig. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich (binnen Wochenfrist) mitzuteilen.
Dieses Objekt wird Ihnen Provisionsfrei angeboten.
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